SC Projekt SC1 oder SC1R

  • Stimmt wahrscheinlich. Nichtsdestotrotz muss hier doch erst mal nachgewiesen werden, dass der Schaden vom Auspuff kommt?

    Nein, muss bei Garantie nicht.

    Garantie ist freiwillige Leistung des Garantie Gebers. In dem Fall der Hersteller. Wenn in den Garantie Vorschriften steht nur Serien Auspuff kann er die Garantie ablehnen.

    Was anderes ist Gewährleistung, da geht’s gegen den Vertragspartner. In dem Fall dann der Verkäufer.

    Und da liegt auch die Krucks.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Vorgenswrise is doch immer gleich: Kunden werden weggebügelt, bis die Anwaltspost kommt...traurig...


    bei Triumph wollte mir ein Verkäufer erzählen, bei Blinkerwechsel erlischt alles...aha 😛

  • Nein, muss bei Garantie nicht.

    Garantie ist freiwillige Leistung des Garantie Gebers. In dem Fall der Hersteller. Wenn in den Garantie Vorschriften steht nur Serien Auspuff kann er die Garantie ablehnen.

    Was anderes ist Gewährleistung, da geht’s gegen den Vertragspartner. In dem Fall dann der Verkäufer.

    Und da liegt auch die Krucks.

    kein Hersteller geht so ins Detail, es müsste schon heissen: jegliche Veränderung des Serienzustandes....aber dann ? dann hat der Händler ein Problem seine überteuerten Akra Tröten zu verkaufen...

  • Nein, muss bei Garantie nicht.

    Garantie ist freiwillige Leistung des Garantie Gebers.

    Ich weiß was du meinst - trotzdem zur Präzisierung:


    Es ist eine vertraglich geregelte Leistung (durch den Kaufvertrag). Demnach ist sie nicht freiwillig (das ist nur das Angebot), sondern ein Vertragsbestandteil.


    Natürlich nach den darin festgehaltenen Bedingungen (sofern diese rechtens sind).

  • ....

    Ein geänderter Auspuff kann (unwahrscheinlich aber möglich) Schäden verursachen.

    Dummerweise wird dies ein Sachverständiger vor Gericht auch so sehen.

    Es kommt natürlich darauf an, was an dem Motor defekt war.

    Wenn der Sachverständige vor Gericht, den konstruktiven Magel vom Auspuff für den Schaden am Motor bescheinigt, dann ist der Hersteller vom Auspuff in der Produkthaftung.

    Ergo braucht es eine gute Rechtschutzversicherung

  • wie bereits erwähnt, dann dürfte der KTM Handler keine teuren Akras mehr verkaufen, und sie kurz vor Übergabe montieren 😛...scheisse gelaufen

  • Wenn der Sachverständige vor Gericht, den konstruktiven Magel vom Auspuff für den Schaden am Motor bescheinigt, dann ist der Hersteller vom Auspuff in der Produkthaftung.

    Ergo braucht es eine gute Rechtschutzversicherung

    Warum?


    Es gibt Hersteller die festhalten, dass der Auspuff ohne Änderungen montiert werden kann, dann könnte das funktionieren.


    Um ein e Prüfzeichen zu bekommen hat er nur nachgewiesen, dass das Motorrad damit die Geräuschvorschriften erfüllt.



    Wobei das alles Haarspaltereien sind und im Zweifelsfall leider das Risiko höher ist als der Schaden (was manche Hersteller ausnutzen zu scheinen)

  • wie bereits erwähnt, dann dürfte der KTM Handler keine teuren Akras mehr verkaufen, und sie kurz vor Übergabe montieren 😛...scheisse gelaufen

    Auch da hilft lesen.

    Ktm sagt da sehr klar was mit der Akra geht und was nicht.

    Und es ist ein Original Teil wo von ktm so freigegeben und zu beziehen ist.

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  • Akrapovic und SC als auch Remus bietet KTM an auch in offiziellen Pressevideos in Spanien Renstrecke sind alle zusehen; würde mich sehr wundern wenn es damit Probleme gibt sofern man nicht das Steuergerät ändert.

    Hubraum statt Wohnraum :Daumen hoch:

  • auch da hilft lesen...habe die Garantieurkunde vor mir liegen...


    Serie ist ein hässlicher Pott...dann muss der Händler das differenzieren


    aber Debatten bringen nix, Wette gern das ein Anwaltsbrief Läuterung bewirkt 😛


    aber einige scheint es ja abzuschrecken